Am 19. April 2012 wird das 20. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BGBl. I Seite 518) in Kraft treten. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, legt die Anlage zu diesem Gesetz die Abgrenzungen und Beschreibungen der 299 Bundestagswahlkreise für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag fest. Für die Bundestagswahl 2013 hat der Gesetzgeber gegenüber der bisherigen Wahlkreiseinteilung insgesamt 32 Wahlkreise neu abgegrenzt.