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Neues Sitzzuteilungsverfahren bei Bundestagswahl und Europawahl

Für die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag und die Verteilung der Wahlkreise auf die Länder sowie für die Europawahl ist ein neues Berechnungsverfahren eingeführt worden. Hierzu wurden das Bundeswahlgesetz und das Europawahlgesetz durch das Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) geändert. Die bisher verwendete Methode „Hare/Niemeyer“ wird damit bei den nächsten Wahlen zum Deutschen Bundestag sowie zum Europaparlament 2009 durch die Methode „Sainte-Laguë/Schepers“ abgelöst.

In der folgenden PDF-Datei finden Sie einen kurzen Überblick über die Methoden nach „Sainte-Laguë/Schepers“ und „Hare/Niemeyer“ sowie die Methode nach „d’Hondt“ mit Rechenbeispielen. Alle drei Verfahren werden in Deutschland bei der Mandatszuteilung im Deutschen Bundestag, für die Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament, in den Länderparlamenten und bei der Besetzung der Ausschüsse und Gremien des Deutschen Bundestages bis heute verwendet.

Sitzzuteilungsverfahren bei Bundestagswahl und Europawahl (PDF, 98 KB)
 

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