Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Siehe auch Übersicht über die künftigen Wahltermine - Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtage und Kommunalvertretungen.
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