Mit dem Siebzehnten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 11.03.2005 (BGBl. I S. 674 17. ÄndG) sowie der Bekanntmachung zur Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag vom 21. Juli 2005 (BGBl. I S. 2180) hat der Gesetzgeber die Einteilung der 299 Wahlkreise für die Bundestagswahl 2005 festgelegt. Um für die Bundestagswahl 2005 Vergleichsergebnisse darstellen zu können, wurden die Wahlkreisergebnisse der Bundestagswahl 2002 auf die für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag gültige Wahlkreiseinteilung umgerechnet.
In Fällen, in denen die Wahlkreisabgrenzung nach dem 17. ÄndG Gebietseinheiten zusammenfasst, für die auf Grund der für die Bundestagswahl 2002 vorgenommene Einteilung der Briefwahlvorstände keine Briefwahlergebnisse vorliegen, war eine exakte Berechnung des Briefwahlergebnisses für die jeweils betroffenen neuen Wahlkreise nach dem 17. ÄndG nicht möglich. Sofern dieser Sachverhalt gegeben war, wurde das Briefwahlergebnis für die betroffene Gebietseinheit z.B. eine durch das 17. ÄndG umgesetzte Gemeinde) in Abstimmung mit den betroffenen Landeswahlleitern geschätzt, indem das verfügbare Briefwahlergebnis der jeweils niedrigsten Gebietsebene, dem die betroffene Gebietseinheit zugeordnet ist z.B. Landkreis, dem die umgesetzte Gemeinde angehört), anteilig umgerechnet wurde.
Eine Datei mit den umgerechneten Ergebnissen (Erst- und Zweitstimmen in allen Wahlkreisen) steht Ihnen im csv-Format für eine Weiterverarbeitung in einem Tabellenkalkulationsprogramm unter "wkumrechnung2005.csv" zur Verfügung.
Außerdem stehen Ihnen die umgerechneten Ergebnisse für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag noch als Download-Datei, PDF 397 KB zur Verfügung.
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