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Johann Hahlen
Präsident des Statistischen Bundesamtes

Pressemitteilung vom 9. September 2005


Zu der im Wahlkreis 160 (Dresden I) anstehenden Nachwahl teilt der Bundeswahlleiter mit:

  1. Nachdem in dem Wahlkreis 160 (Dresden I) die Wahlkreisbewerberin der NPD am 7. September 2005 verstorben ist, hat der Kreiswahlleiter gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 Bundeswahlordnung (BWO) in dem betroffenen Wahlkreis die Bundestagswahl am 18. September diesen Jahres abgesagt und entsprechend den Regelungen des Bundeswahlgesetzes eine Nachwahl angekündigt.
     
  2. Die Nachwahl hat spätestens 6 Wochen nach dem Tag der Hauptwahl (18. September 2005) stattzufinden (§ 43 Abs.2 Bundeswahlgesetz – BWG). Die sächsische Landeswahlleiterin wird den Tag der Nachwahl in diesem Zeitrahmen zu bestimmen haben.
     
    Mit der sächsischen Landeswahlleiterin bin ich der Auffassung, dass die Nachwahl – anders als bei der letzten Bundestagswahl – nicht mehr am Tag der Hauptwahl (18. September) durchgeführt werden kann. Nach dem Tod der Wahlkreisbewerberin ist die zum 18. September verbleibende Zeit zu kurz, weil zunächst von der betroffenen Partei, NPD, innerhalb der nach § 82 Abs. 2 BWO vom Kreiswahlleiter bestimmten Frist ein(e) neue(r) Wahlkreis-Bewerberin/Bewerber zu benennen ist. Außerdem sind alle bislang im Wahlkreis 160 – für die Briefwahl – erteilten Wahlscheine ungültig geworden. Die dortigen Briefwähler, die zum Teil bereits gewählt haben, müssen neue Briefwahlunterlagen mit einem neuen, um den/die Ersatzbewerber(in) ergänzten Stimmzettel und Gelegenheit zur Stimmabgabe erhalten.
     
  3. Ich gehe davon aus, dass die sächsische Landeswahlleiterin den Tag der Nachwahl unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten auf Anfang Oktober diesen Jahres festsetzen wird.
     
  4. Die Bundestagswahl wird am 18. September im Übrigen ordnungsgemäß durchgeführt. In der Wahlnacht werde ich nach § 71 Abs. 5 und 6 BWO ein vorläufiges Wahlergebnis für das Wahlgebiet ermitteln und bekannt geben. Dieses Wahlergebnis wird infolge der dann noch ausstehenden Nachwahl im Wahlkreis 160 in besonderer Weise vorläufig sein: Es wird nur das Ergebnis für 298 Wahlkreise enthalten. Ob und inwieweit in dem vorläufigen Wahlergebnis Annahmen zu den Zweitstimmen der im Wahlkreis 160 ca. 219 000 Wahlberechtigten Berücksichtigung finden, werde ich nach Prüfung der bisherigen Wahlpraxis bei Bundestagswahlen in den nächsten Tagen entscheiden.
     
  5. Die in der Öffentlichkeit geäußerten Zweifel an dem Verfahren der Nachwahl sind unbegründet.
     

 
Aus derzeitiger Sicht halte ich es für unwahrscheinlich, dass Zusammentritt und Beschlussfähigkeit des 16. Deutschen Bundestages durch die Nachwahl im Wahlkreis 160 beeinträchtigt werden. Es spricht alles dafür, dass die Nachwahl so zeitig durchgeführt werden kann, dass der Bundeswahlausschuss Anfang Oktober das endgültige Wahlergebnis feststellen kann.

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