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Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag

Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Das Gebiet der Wahlkreise für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag ist in der Anlage zum Siebzehnten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) vom 11. März 2005 (BGBl. I S. 674) beschrieben.

Gegenüber der Wahlkreiseinteilung für die Bundestagswahl 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Siebzehnten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes 38 Wahlkreise neu abgegrenzt. Dabei hat Bayern einen zusätzlichen Wahlkreis erhalten (45 Wahlkreise statt 44 bei der Bundestagswahl 2002), während Thüringen nunmehr ein Wahlkreis weniger zusteht (9 Wahlkreise statt 10 bei der Bundestagswahl 2002).
Die Notwendigkeit für diese Neuabgrenzungen folgte u.a. aus der gesetzlichen Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3 und 5 BWG. Danach muss die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll nicht mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise abweichen; beträgt die Abweichung mehr als 25 vom Hundert, ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen. Maßgeblich ist die deutsche Bevölkerung. Weiterhin sollen die Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte nach Möglichkeit eingehalten werden. 

Nach dem Siebzehnten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes verteilen sich die 299 Wahlkreise auf die 16 Länder wie folgt (Wahlkreisnummern in Klammern):

Baden-Württemberg ( Wahlkreise 259 bis 295)

37

Bayern (Wahlkreise 214 bis 258)

45

Berlin (Wahlkreise 76 bis 87)

12

Brandenburg (Wahlkreise 56 bis 65)

10

Bremen (Wahlkreise 54 und 55)

2

Hamburg (Wahlkreise 19 bis 24)

6

Hessen (Wahlkreise 169 bis 189)

21

Mecklenburg-Vorpommern (Wahlkreise 12 bis 18)

7

Niedersachsen (Wahlkreise 25 bis 53)

29

Nordrhein-Westfalen (Wahlkreise 88 bis 151)

64

Rheinland-Pfalz (Wahlkreise 199 bis 213)

15

Saarland (Wahlkreise 296 bis 299)

4

Sachsen (Wahlkreise 152 bis 168)

17

Sachsen-Anhalt (Wahlkreise 66 bis 75)

10

Schleswig-Holstein (Wahlkreise 1 bis 11)

11

Thüringen (Wahlkreise 190 bis 198)

9

 

Kartografische Darstellung der Wahlkreise  zum Download.

 

 

Die Beschreibung der Wahlkreise, zuletzt geändert durch Bekanntmachung zur Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Deutschen Bundestag vom 21. Juli 2005 (BGBl. I S. 2180) steht hier als konsolidierte Fassung zum Download zur Verfügung, PDF 212 KB.

 

Eine Karte der Wahlkreise zum 16. Deutschen Bundestag kann beim Verlag
IBRo Versandservice GmbH
Bereich Statistisches Bundesamt
Kastanienweg 1
18184 Roggentin
Telefon: +49 (0) 38204 66543
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