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Wahlteilnahme

Hinweise zur Teilnahme an Bundestagswahlen im Allgemeinen finden Sie hier.

 

Repräsentative Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2009

Der Bundeswahlleiter teilt mit, dass – wie bei den bisherigen Bundestagswahlen auch – bei der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird. Dabei werden in gut 2 900 zufällig ausgewählten Wahlbezirken die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Alter, Geschlecht und Bundesländern ermittelt. Das Wahlgeheimnis der einzelnen Wählerinnen und Wähler ist auch in diesen Wahlbezirken gewährleistet. Erste Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für die Bundestagswahl 2009 werden im Januar 2010 vorliegen.

Nähere Informationen zu den rechtlichen und methodischen Grundlagen der repräsentativen Wahlstatistik finden Sie in dieser Kurzdarstellung

 

Der Wahltermin für die Bundestagswahl 2009 

Am 10. Dezember 2008 hat das Bundeskabinett beschlossen, dem Bundespräsidenten den 27. September 2009 als Termin für die Wahl des 17. Deutschen Bundestages vorzuschlagen. Der Bundespräsident hat am 4. Januar 2009 auf Empfehlung der Bundesregierung die Anordnung über die Bundestagswahl 2009 ausgefertigt.

Die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag findet am 27. September 2009 statt.

Der Zeitpunkt, an dem eine Bundestagswahl stattfindet, bestimmt sich zunächst durch die Wahlperiode und genauer durch den gesetzlich festgelegten Zeitraum.

Eine Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig und spätestens achtundvierzig Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden (Artikel 39 Abs. 1 Grundgesetz). Bisher kam es dreimal zu vorgezogenen Neuwahlen: 1972, 1983 und 2005.

Die Wahlperiode des 16. Deutschen Bundestages hat am 18. Oktober 2005 begonnen. Demnach muss der Termin für die Bundestagswahl 2009 - sofern es nicht zu einer vorzeitigen Auflösung des Bundestages kommt - zwischen dem 19. August und dem 18. Oktober 2009 liegen. Da grundsätzlich die Termine für Bundestagswahlen nicht mit Hauptferienzeiten kollidieren sollen, wird der Wahltag nicht vor Sonntag, dem 20. September 2009 liegen.

Etwa ein dreiviertel Jahr vor der Wahl legt der Bundespräsident in Abstimmung mit der Bundesregierung den Tag der Bundestagswahl fest. Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein (§ 16 Bundeswahlgesetz).

Unabhängig vom Wahltermin dürfen die Wahlen für die Vertreterversammlungen frühestens 29 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Bundestages stattfinden, für die kommende Bundestagswahl also ab dem 19. März 2008. Die Wahlen für die Bewerber selbst können frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode durchgeführt werden, also ab dem 19. Juni 2008 (§ 21 Abs. 3 Satz 3 Bundeswahlgesetz  ).

©2012 Der Bundeswahlleiter