:: Barrierefreiheit :: Seitenübersicht :: Kontakt :: Impressum
Flagge der Bundesrepublik Deutschland Außenansicht des Deutschen Reichstages in Berlin Plenarsaal des Deutschen Bundestages Plenarsaal des Europäischen Parlaments Außenansicht des Europäischen Parlaments in Straßburg Flagge der Europäischen Union
:: English

Aktuelle Hinweise für Deutsche im Ausland

Die Antragsfrist für die Eintragung von Deutschen im Ausland in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde ist am 6. September 2009 abgelaufen. Wer den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nicht rechtzeitig gestellt hat, kann nur dann an der Wahl teilnehmen, wenn er

und

In diesem Fall kann das Wahlrecht unter Beachtung der Postlaufzeiten durch Briefwahl oder vor Ort in der Gemeindebehörde ausgeübt werden.

1. Wichtiger Hinweis für weiterhin in Deutschland gemeldete Personen

Deutsche, die während ihres Aufenthalts im Ausland weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Dafür muss bei der Gemeindebehörde schriftlich - auch per Telefax, E-Mail, Telegramm oder Fernschreiben - oder mündlich die Erteilung eines Wahlscheines beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

2. Kurierweg für Wahlbriefe

Viele deutsche Auslandsvertretungen bieten für deutsche Wähler vor Ort für die Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen vom Ausland nach Deutschland die Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs an. Die Wahlbriefe müssen nicht frankiert werden. Allerdings muss eine Haftungsausschlusserklärung unterschrieben werden, da das Auswärtige Amt den sicheren Transport per Kuriersack nicht garantieren kann. Bitte beachten Sie, dass der amtliche Kurierweg alle ein bis zwei Wochen genutzt werden und mehrere Tage beanspruchen kann. Für Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung.

Das Auswärtige Amt hat nachfolgende Auslandsvertretungen mit diesem Service benannt, die aufgrund eines langsamen oder unzuverlässigen Postsystems im Gastland beim Auswärtigen Amt einen Antrag auf Mitbenutzung des Kurierwegs gestellt haben. Sofern die für Sie zuständige Auslandsvertretung hier nicht aufgeführt ist, wenden Sie sich trotzdem an diese, damit man dort versuchen kann, eine Lösung für das jeweilige Problem zu finden.

Land Name und Art der Auslandsvertretung
Afghanistan Kabul, Botschaft
Albanien Tirana, Botschaft
Algerien Algier, Botschaft
Argentinien Buenos Aires, Botschaft 
Aserbaidschan  Baku, Botschaft 
Benin  Cotonou, Botschaft 
Burkina Faso  Ouagadougou, Botschaft 
Dominikanische Republik  Santo Domingo, Botschaft 
Indien 

Bangalore, Generalkonsulat
Chennai, Generalkonsulat
Kalkutta, Generalkonsulat
Mumbai, Generalkonsulat
New Delhi, Botschaft

Iran  Teheran, Botschaft 
Kamerun  Jaunde, Botschaft 
Kasachstan  Almaty, Botschaft 
Astana, Generalkonsulat
Kirgisistan  Bischkek, Botschaft 

Korea (Demokratische Volksrepublik/Nordkorea)

Pjöngjang, Botschaft 
Kuba  Havanna, Botschaft 
Kuwait  Kuwait, Botschaft 
Laos  Vientiane, Botschaft 
Lettland Riga, Botschaft
Libanon Beirut, Botschaft 
Libyen  Tripolis, Botschaft 
Litauen  Wilna, Botschaft 
Malawi  Lilongwe, Botschaft 
Mali  Bamako, Botschaft 
Mauretanien  Nouakchott, Botschaft 
Moldau  Chisinau, Botschaft 
Mongolei Ulan Bator, Botschaft
Myanmar  Rangun, Botschaft 
Namibia  Windhuk, Botschaft 
Nigeria Abuja, Botschaft
Lagos, Generalkonsulat
Peru  Lima, Botschaft 
Ruanda  Kigali, Botschaft 
Russische Föderation  Jekaterinburg, Generalkonsulat
Moskau, Botschaft
Nowosibirsk, Generalkonsulat
Kaliningrad, Generalkonsulat
St. Petersburg , Generalkonsulat
Sambia  Lusaka, Botschaft 
Senegal  Dakar, Botschaft 
Südafrika Kapstadt, Generalkonsulat
Pretoria, Botschaft
Syrien  Damaskus, Botschaft 
Tadschikistan  Duschanbe, Botschaft 
Togo Lomé, Botschaft 
Tschad  N'Djamena, Botschaft 
Tunesien  Tunis, Botschaft 
Turkmenistan  Aschgabat, Botschaft 
Uganda  Kampala, Botschaft 
Usbekistan  Taschkent, Botschaft 
Venezuela Caracas, Botschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

©2013 Der Bundeswahlleiter