Ausfüllhinweise und Antrag für Auslandsdeutsche
Achtung!
Die nachfolgenden Ausführungen dienen nur Ihrer Information. Ein Ausfüllen und Versenden des Antrags ist nicht mehr möglich, da die Frist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis abgelaufen ist.
Ausfüllhinweise zum
Antrag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl am 27. September 2009 in elektronischer Form.
Das Antragsformular besteht aus
- Erstausfertigung (von Ihnen auszufüllen)
- Rückseite der Erstausfertigung (von der Gemeindebehörde auszufüllen)
- Zweitausfertigung (wird automatisch wie die Erstausfertigung ausgefüllt)
- Rückseite der Zweitausfertigung (von der Gemeindebehörde auszufüllen).
- Bitte füllen Sie nur die erste Seite der Erstausfertigung des Antrages unter Beachtung des Merkblattes zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und zu der Versicherung an Eides statt bis auf die Unterschrift vollständig aus. Ihre Angaben in der Erstausfertigung werden automatisch in die Zweitausfertigung übernommen. Die Rückseite der Erst- und Zweitausfertigung werden nach Eingang Ihres Antrages von der Gemeindebehörde ausgefüllt.
Soweit das für die Beantwortung jeweils vorgesehene Feld ausnahmsweise nicht ausreichen sollte, wird gebeten, nach Ausdruck des Vordruckes gleichlautende handschriftliche Ergänzungen auf dem Papierausdruck der Erst- und Zweitausfertigung (bitte in Druckbuchstaben) vorzunehmen.
Soweit Sie gebeten werden, das Zutreffende anzuklicken (z.B. unter Nr. 6 bei Personalausweis Reisepass), kann das Ankreuzen entweder per „Mausklick“ oder mit der „Entertaste“ erfolgen.
Bitte achten Sie darauf, dass die Schreibweise Ihres Namens im Antrag der Eintragung in Ihrem Personalausweis entspricht (z.B. bei den Buchstaben ß oder ss, ü oder ue).
- Nachdem Sie die erste Seite der Erstausfertigung ausgefüllt haben, drucken Sie bitte das gesamte Antragsformular (bestehend aus Vorder- und Rückseite der Erst- und Zweitausfertigung – also 4 Blätter –) aus und unterschreiben Erst- und Zweitausfertigung. Ggf. sind Erst- und Zweitausfertigung durch die Hilfsperson (siehe unter Nr. 14 des Merkblatts) zu unterschreiben.
- Wenn Sie den Antrag handschriftlich ausfüllen möchten, können Sie das Antragsformular ausdrucken und Ihre Eintragungen (bitte in Druckschrift) nebst den erforderlichen Unterschriften auf den Vorderseiten der Erst- und Zweitausfertigung des Formulars vornehmen. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Vorderseiten sowohl der Erst- als auch der Zweitausfertigung gesondert auszufüllen sind.
- Der ausgefüllte Antrag ist vollständig (4 Blätter) an die Gemeindebehörde der letzten – gemeldeten – Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Postwege zu übersenden. Bestanden früher gleichzeitig mehrere Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland, ist der Antrag bei der Gemeindebehörde der letzten Hauptwohnung einzureichen.
Um die Anschrift der zuständigen Gemeindebehörde herauszufinden, steht Ihnen hier eine
Online-Suchhilfe im Gemeindeverzeichnis
zur Verfügung. Für die Stadtstaaten Berlin und Hamburg finden Sie die Anschriften der zuständigen Bezirksämter für die jeweiligen Wahlkreise unter folgenden Links:
Berlin: Zuständige Kreiswahlleitungen zur Bundestagswahl 2009
Hamburg: Zuständige Kreiswahlleitungen zur Bundestagswahl 2009 (mit Link nur Suche nach Wahlkreis nach Straßennamen)
In der Stadt Bremen ist das Wahlamt die zuständige Gemeindebehörde (Anschrift: Statistisches Landesamt Bremen, - Wahlamt - , An der Weide 14-16, 28195 Bremen).
Der vollständige Antrag (bestehend aus 4 Blättern) muss bis spätestens
6. September 2009
beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein, damit Sie in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeindebehörde eingetragen werden können. Da der Antrag eigenhändig unterschrieben sein muss, genügt hierfür eine Übermittlung per E-Mail oder Telefax nicht.
Dem Bundeswahlleiter zugeleitete Anträge führen nicht zur Eintragung in ein Wählerverzeichnis.
Antrag und Merkblatt zum Download
Der für die nächste Bundestagswahl gültige "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis" (Anlage 2 zur Bundeswahlordnung) steht derzeit noch nicht zur Verfügung. Er wird alsbald nach Bekanntgabe der maßgeblichen wahlrechtlichen Bestimmungen – ca. 6 Monate vor der Wahl – hier eingestellt werden.
Die für die Bundestagswahl 2009 gültige Anlage 2 finden Sie zu Ihrer Information im Anhang mit den Anlagen zur Bundeswahlordnung.
©2012 Der Bundeswahlleiter