Wahlrecht für Deutsche im Ausland
Achtung!
Die nachfolgenden Ausführungen dienen nur Ihrer Information. Ein Ausfüllen und Versenden des Antrags ist nicht mehr möglich, da die Frist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis abgelaufen ist.
1. Allgemeine Hinweise
Deutsche im Ausland können unter folgenden Voraussetzungen an der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 teilnehmen:
- Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und hier nicht gemeldet sind, können an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn sie
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind,
- bis zum Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Der noch bei der letzten Bundestags- bzw. Europawahl geltende Ausschluss vom Wahlrecht von außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarats lebenden Deutschen, seit deren Fortzug mehr als 25 Jahre verstrichen waren, wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) gestrichen.
- Deutsche, die im Ausland leben und die o.a. genannten Voraussetzungen erfüllen, müssen sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland eintragen lassen. Diese Eintragung muss schriftlich mit einem besonderen Formular beantragt werden. Zugleich müssen Deutsche an Eides statt versichern, dass sie wahlberechtigt sind.
- Die Antragsformulare für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl
- stehen Ihnen auf dieser Seite als Download (PDF-Datei) zur Verfügung (s.u.) oder
- sind im Frühjahr 2009 als Papiervordrucke
- bei allen Botschaften und Konsulaten des Bundesrepublik Deutschland im Ausland,
- beim Bundeswahlleiter oder
- bei allen Kreiswahlleitern in Deutschland erhältlich.
Antragsformulare können dort zugleich für Familienangehörige, Freunde oder Kolleginnen und Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können sich für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausland die Antragsformulare in der erforderlichen Stückzahl zusenden lassen.
- Die im Ausland lebenden Deutschen müssen jeweils persönlich mit eigenem Antragsformular die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen und den Antrag mit ihrer eidesstattlichen Versicherung wahlberechtigt zu sein, an die Gemeinde, in der sie vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland zuletzt gemeldet waren, senden.
Die Anträge müssen auf dem Formular spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag, d.h. spätestens am 6. September 2009, bei der zuständigen Stelle in Deutschland eingehen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sollten deshalb möglichst frühzeitig zurückgeschickt werden.
- Wahlberechtigte Deutsche im Ausland erhalten nach ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis ohne weitere Anforderung – ca. einen Monat vor dem Wahltag – die für die Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl) übersandt.
Die Wähler müssen dann in dem verschlossenen amtlichen Wahlbriefumschlag
- den Wahlschein nebst eidesstattlicher Versicherung sowie
- in dem verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag den Stimmzettel der Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag steht, so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
- Deutsche im Ausland, die an der Wahl zum Deutschen Bundestag 2009 in Deutschland teilnehmen wollen, sollten wegen der Besonderheit des Verfahrens und der unter Umständen langen Postwege rechtzeitig handeln. Die deutschen Auslandsvertretungen weisen durch Anzeigen in der ausländischen Presse auf die Wahlmöglichkeit für Deutsche aus dem Ausland hin.
- Für die Beförderung der ausgefüllten Wahlunterlagen für die Briefwahl vom Ausland nach Deutschland bieten einige Botschaften und Konsulate auch die Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs an. Eine Liste dieser Auslandsvertretungen finden Sie unten auf dieser Seite. Auf Wunsch des Wahlberechtigten im Ausland können die Gemeindebehörden bereits für die Übersendung der Briefwahlunterlagen von Deutschland aus den amtlichen Kurierweg nutzen. In diesem Fall liegen die Unterlagen für den Wahlberechtigten in der Auslandsvertretung zur Abholung bereit. Bitte erkundigen Sie sich hierfür direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung, insbesondere zu den Laufzeiten des amtlichen Kurierwegs und hinsichtlich des Verfahrens der Lagerung und Übergabe der Sendungen.
- Für den Versand der Anträge auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis vom Ausland nach Deutschland hat das Auswärtige Amt dagegen aufgrund ausreichend langer Vorlaufzeiten die Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs nicht eröffnet.
- Daneben sollten Familienangehörige oder Freunde, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, und Firmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsandt haben, ihre im Ausland lebenden Angehörigen, Freunde und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Möglichkeit und Formalien zur Teilnahme an der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag aufmerksam machen.
2. Wichtiger Hinweis für Rückkehrer
Bei Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland entfällt die sogenannte Dreimonatsfrist, nach der nur wahlberechtigt ist, wer am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik gewohnt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten hat. Außerdem gilt:
- Wer nach Deutschland zurückkehrt und sich hier vor dem 35. Tag vor der Wahl (dem 23. August 2009) für eine Wohnung angemeldet hat, durfte den Antrag für Auslandsdeutsche nicht stellen, weil er von Amts wegen am Zuzugsort in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde.
- Wer sich vor dem 21. Tag vor der Wahl (dem 6. September 2009) angemeldet hat, brauchte diesen Antrag nicht mehr zu stellen. Auf Wunsch - etwa bei der Anmeldung - wurde er in das Wählerverzeichnis seines Zuzugsortes in Deutschland eingetragen. Wer bereits ein Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis als Auslandsdeutscher gestellt hatte, muss das Wahlrecht an dem Ort ausüben, wo er in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde.
- Wer sich erst nach dem 21. Tag vor der Wahl (dem 6. September 2009) in Deutschland anmelden wird, musste bis zum 21. Tag vor der Wahl (dem 6. September 2009) den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis als Auslandsdeutscher stellen, weil er sonst nicht mehr in ein Wählerverzeichnis eingetragen wird. Wer nachweist, dass er die Antragsfrist ohne Verschulden versäumt hat, kann noch bis zum 2. Tag vor der Wahl (dem 25. September 2009) bis 18.00 Uhr bei der Gemeinde seines letzten Heimatortes in Deutschland einen Wahlschein beantragen.
©2012 Der Bundeswahlleiter