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Wahlrecht für Deutsche im Ausland

Achtung!

Die nachfolgenden Ausführungen dienen nur Ihrer Information. Ein Ausfüllen und Versenden des Antrags ist nicht mehr möglich, da die Frist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis abgelaufen ist.

1. Allgemeine Hinweise

Deutsche im Ausland können unter folgenden Voraussetzungen an der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 teilnehmen:

Der noch bei der letzten Bundestags- bzw. Europawahl geltende Ausschluss vom Wahlrecht von außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarats lebenden Deutschen, seit deren Fortzug mehr als 25 Jahre verstrichen waren, wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) gestrichen.

Antragsformulare können dort zugleich für Familienangehörige, Freunde oder Kolleginnen und Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können sich für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausland die Antragsformulare in der erforderlichen Stückzahl zusenden lassen.

2. Wichtiger Hinweis für Rückkehrer

Bei Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland entfällt die sogenannte Dreimonatsfrist, nach der nur wahlberechtigt ist, wer am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik gewohnt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten hat. Außerdem gilt:

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