Mit dem Achtzehnten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 17.03.2008 (BGBl. I S. 316) sowie der Bekanntmachung zur Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2687) hat der Gesetzgeber die Einteilung der 299 Wahlkreise für die Bundestagswahl 2009 festgelegt. Um für die Bundestagswahl 2009 Vergleichsergebnisse darstellen zu können, wurden die Wahlkreisergebnisse der Bundestagswahl 2005 auf die für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag gültige Wahlkreiseinteilung umgerechnet.
In Fällen, in denen die Wahlkreisabgrenzung nach dem o. a. Gesetz Gebietseinheiten zusammenfasst, für die auf Grund der für die Bundestagswahl 2005 vorgenommene Einteilung der Briefwahlvorstände keine Briefwahlergebnisse vorliegen, war eine exakte Berechnung des Briefwahlergebnisses für die jeweils betroffenen Wahlkreise nicht möglich. Sofern dieser Sachverhalt gegeben war, wurde das Briefwahlergebnis für die betroffene Gebietseinheit (z.B. eine durch das Gesetz umgesetzte Gemeinde) in Abstimmung mit den betroffenen Landeswahlleitern geschätzt, indem das verfügbare Briefwahlergebnis der jeweils niedrigsten Gebietsebene, dem die betroffene Gebietseinheit zugeordnet ist (z.B. Landkreis, dem die umgesetzte Gemeinde angehört), anteilig umgerechnet wurde.
Eine Datei mit den umgerechneten Ergebnissen (Erst- und Zweitstimmen in allen Wahlkreisen) steht Ihnen im csv-Format für eine Weiterverarbeitung in einem Tabellenkalkulationsprogramm unter "wkumrechnung2009.csv" zur Verfügung.