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Roderich Egeler
Präsident des Statistischen Bundesamtes

Pressemitteilung 21. September 2009


Wichtige Hinweise für Briefwähler zur Bundestagswahl 2009

WIESBADEN – Der Bundeswahlleiter empfiehlt den Briefwählern, die Hinweise in dem mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigten Merkblatt genau zu beachten, damit die per Brief abgegebenen Stimmen bei der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 auch gültig sind.

Besonders wichtig ist, dass der Wähler

– in den blauen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel legt und
– den blauen Stimmzettelumschlag zuklebt.

Der blaue Stimmzettelumschlag muss dann zusammen mit dem – mit Ort, Datum und der eigenen Unterschrift versehenen – Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt werden. Danach muss der Wähler den roten Wahlbriefumschlag zukleben und rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag abgedruckt ist, übersenden. Der Wahlbrief muss dort spätestens am 27. September 2009 bis 18.00 Uhr eingehen.

Um einen rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes sicherzustellen, sollte dieser in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (Donnerstag, dem 24. September 2009) mit der Post abgeschickt werden. Wer seinen Wahlbrief später abschickt, trägt als Wähler das Risiko, dass sein Wahlbrief die Wahlbehörden nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Briefwähler kann seinen Wahlbrief auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben; auch hier trägt der Wähler das Risiko des rechtzeitigen Zugangs.


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