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Strukturdaten für die Wahlkreise zum 17. Deutschen Bundestag

Aus den nachfolgenden Tabellen können Sie ab sofort für die 299 Bundestagswahlkreise folgende Angaben entnehmen: 

Gemeinden

Bei der Zahl der Gemeinden sind alle kreisfreien Städte bzw. Stadtkreise sowie alle kreisangehörigen Gemeinden sowie bewohnte gemeindefreie Gebiete eingerechnet. Nicht einbezogen werden unbewohnte gemeindefreie Gebiete.

Fläche

Die Angaben über die Fläche (Gebiet) beruhen auf Unterlagen der Vermessungs- bzw. Katasterämter.

Bevölkerung

Zur Bevölkerung gehören alle Einwohner, deren Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland liegt, einschließlich der im Bundesgebiet gemeldeten Ausländer (auch Staatenloser). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Die Bevölkerungsdichte der jeweiligen regionalen Gliederung ergibt sich aus der Bevölkerungszahl, dividiert durch die Fläche.

Deutsche Bevölkerung

Fortgeschriebene deutsche Bevölkerung auf der Grundlage der Ergebnisse der Volkszählung 1987 (früheres Bundesgebiet) und des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR und Berlin-Ost.

Zu- bzw. Abnahme der Bevölkerung

Hierbei handelt es sich um den Saldo aus natürlicher und räumlicher Bevölkerungsbewegung. Bei der natürlichen Bevölkerungsbewegung werden die Lebendgeborenen und die Gestorbenen, bei der räumlichen Bevölkerungsbewegung die Zu- und die Fortzüge (über Kreisgrenzen/kreisfreie Stadt) nachgewiesen.

Schulabgänger nach Abschlussarten

Dargestellt ist für allgemeinbildende Schulen in der Regel die Anzahl der Absolventen/Abgänger nach Ableistung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht. Mit ausgewiesen werden auch Schüler, die den typischen Abschluss einer Schulart erreicht haben und anschließend auf eine andere Schulart wechseln. Nicht nachgewiesen sind die externen Prüfungsteilnehmer.

Kraftfahrzeugbestand

Zahl der Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Zählung an einem festgelegten Stichtag mit einem amtlichen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen und im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gespeichert sind. Mit einbezogen sind auch Fahrzeuge des Bundesgrenzschutzes und des Technischen Hilfswerkes. Dagegen sind nicht einbezogen die Fahrzeuge der Bundeswehr, Fahrzeuge mit rotem sowie mit besonderem Kennzeichen (Ausfuhrkennzeichen). Die Ergebnisse der nachgewiesenen Tabelle stammen vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.

Fertiggestellte Wohnungen und Wohnungsbestand

Nachgewiesen sind die Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden ohne Wohnheime. Eine Wohnung ist die Gesamtheit der Räume, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen; darunter stets eine Küche oder ein Raum mit fest installierter Kochgelegenheit, ein eigener abschließbarer Zugang, ferner Wasserversorgung, Ausguss und Toilette. Der Wohnungsbestand wird zwischen den Gebäude- und Wohnungszählungen durch Fortschreibung der Ergebnisse mit Hilfe der Bautätigkeitsstatistik ermittelt.

Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe

Die Angaben beziehen sich auf Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden von Unternehmen des Produzierenden Gewerbes mit 50 und mehr Beschäftigten und auf Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden von Unternehmen der übrigen Wirtschaftsbereiche mit 20 und mehr Beschäftigten. Eingeschlossen sind auch verarbeitende Betriebe des Handwerks.

Gewerbeanzeigenstatistik

Über den Beginn, die Veränderung oder die Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit ist bei den Gemeinden/Ämtern eine Anzeige zu erstatten. Die Anzeigepflicht erstreckt sich auf Haupt- und Zweigniederlassungen und unselbständige Zweigstellen. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die Urproduktion, die freien Berufe und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens. Die Anmeldungen umfassen die Neuerrichtung, Wiedereröffnung nach Verlegung und die Übernahme eines bestehenden Betriebes. Eine Abmeldung liegt vor bei Aufgabe eines Gewerbetriebes, Verlegung in einen anderen Meldebezirk oder Übergabe eines bestehenden Betriebes.

Gewerbesteuereinnahmen

Die Gewerbesteuereinnahmen errechnen sich aus Gewerbesteueraufkommen abzüglich Gewerbesteuerumlage. Das Gewerbesteueraufkommen ist der von den Steuerpflichtigen im Laufe eines Kalenderjahres aufgebrachte Steuerbetrag. Die Gewerbesteuerumlage müssen die Gemeinden aus ihrem Gewerbesteueraufkommen entrichten.

Insolvenzverfahren

In einem Insolvenzverfahren werden die Gläubiger eines Schuldners befriedigt, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Als Beschäftigte gelten die Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Antragstellung. Ab 2002 einschließlich des Kleingewerbes.

Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände

Hier dargestellt werden die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände ohne die Schulden der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen. Einbezogen werden Schulden am Kreditmarkt und Schulden bei öffentlichen Haushalten. Nicht im Schuldenstand enthalten sind Kassenverstärkungskredite, Bürgschaften, innere Darlehen und kreditähnliche Rechtsgeschäfte sowie die Schulden der kommunalen Eigenbetriebe.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Es handelt sich hierbei um Arbeiter, Angestellte und Personen in  beruflicher Ausbildung, die in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und/oder Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind oder für die Beitragsteile zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Beim Nachweis nach dem Arbeitsortprinzip werden die Beschäftigten der Gemeinde zugeordnet, in der der Betrieb liegt, in dem sie beschäftigt sind. Beim Nachweis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Wohnortprinzip werden die Beschäftigten ihrem jeweiligen Wohnort zugeordnet und zwar auf Basis der dem Arbeitgeber mitgeteilten Angaben. Der Pendlersaldo errechnet sich aus der Differenz zwischen den Beschäftigten am Arbeitsort abzüglich der Beschäftigten am Wohnort.

Arbeitslose

Arbeitslose sind Arbeitsuchende bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, die beschäftigungslos sind bzw. lediglich eine geringfügige Beschäftigung (unter 15 Stunden in der Woche) ausüben, die eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen. Nicht eingeschlossen sind Schüler, Studenten oder Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen, arbeitsunfähig erkrankte Personen und Empfänger von Altersrente. Die Arbeitslosen müssen für die Arbeitsaufnahme sofort zur Verfügung stehen und sich persönlich bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung als arbeitslos gemeldet haben. Die hier ausgewiesene Arbeitslosenquote errechnet sich aus Arbeitslose in % der abhängigen zivilen Erwerbspersonen (sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Personen in Arbeitsgelegenheiten, Beamte, Arbeitslose).

Empfänger von Leistungen nach SGB II

Im SGB (Sozialgesetzbuch) II ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende geregelt. Demnach erhalten Leistungen nach SGB II alle Personen zwischen 15 und 65 Lebensjahren, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben (erwerbsfähige Hilfebedürftige). Außerdem sind leistungsberechtigt alle Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Gemeinschaft leben und entweder unter 15 Jahren sind oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten (nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige). Die Geldleistungen dienen der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts.

Angaben zu Zahl der Gemeinden:

Bei den von Wahlkreisgrenzen durchschnittenen Städten wird für jeden Wahlkreis, in dem sich ein Teil der betreffenden Stadt befindet, als Anzahl 1 eingesetzt.

Angaben zu Fläche, Bevölkerung (Anzahl) und Bevölkerungsdichte:

Die ausgewiesenen Ergebnisse entsprechen der tatsächlichen Abgrenzung des jeweiligen Wahlkreises mit Ausnahme der Großstädte, die mehrere Wahlkreise bilden. Bei der Bundestagswahl 2005 wurden die Wahlkreisdaten dieser Städte von den Statistischen Landesämtern zur Verfügung gestellt. 2009 wurde eine Umrechnung entsprechend den Anteilen in 2005 vorgenommen.

Übrige Angaben:

Die ausgewiesenen Ergebnisse entsprechen nur dann der tatsächlichen Abgrenzung der Wahlkreise, wenn diese sich aus vollständigen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten zusammensetzen. Soweit dies nicht der Fall ist, wurden die Kreiszahlen anteilig gemäß den Bevölkerungsanteilen auf die Wahlkreise verteilt. Für die Städte, die von Wahlkreisgrenzen durchschnitten werden, konnte eine Untergliederung auf die einzelnen Wahlkreise nicht vorgenommen werden. In diesen Fällen wird für jeden Wahlkreis, in dem sich ein Teil dieser Stadt befindet, das Ergebnis für die gesamte Stadt ausgewiesen.

Die Strukturdaten stehen Ihnen im csv-Format für die Weiterverarbeitung in einem Tabellenkalkulationsprogramm unter "StruktBtwkr2009.csv" oder als Download-Datei, PDF 800 KB zur Verfügung. Es wird gebeten, die vorstehenden Erläuterungen zu beachten.

Außerdem werden die Strukturdaten im Online-Wahlatlas zur Bundestagswahl 2009 grafisch dargestellt.
 

©2013 Der Bundeswahlleiter