Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag ist in der Anlage zu Artikel 1 des Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 316), zuletzt geändert durch die Bekanntmachung zur Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Deutschen Bundestag vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2687), beschrieben.
Für die Bundestagswahl 2009 hat der Gesetzgeber gegenüber der Bundestagswahl 2005 insgesamt 31 Wahlkreise neu abgegrenzt. Darüber hinaus haben jeweils Baden-Württemberg (38 Wahlkreise statt 37 Wahlkreise bei der Bundestagswahl 2005) und Niedersachsen (30 statt 29 Wahlkreise) einen zusätzlichen Wahlkreis erhalten, während Sachsen (16 statt 17 Wahlkreise) und Sachsen-Anhalt (9 statt 10 Wahlkreise) jeweils einen Wahlkreis verloren haben.
Neu gebildet wurden die Wahlkreise:
Aufgelöst wurden die Wahlkreise:
Die Notwendigkeit der Umverteilung zwischen den Ländern wie Neuabgrenzungen der einzelnen Wahlkreise folgt u.a. aus der gesetzlichen Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3 und 5 BWG. Danach muss die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll nicht mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise abweichen; beträgt die Abweichung mehr als 25 vom Hundert, ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen. Maßgeblich hierfür ist die Zahl der deutschen Bevölkerung, nicht die der Wahlberechtigten. Für die Einteilung sollen die Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte hierfür nach Möglichkeit eingehalten werden.
Aufgrund von Gebiets- und Verwaltungsreformen wurden darüber hinaus in verschiedenen Bundesländern auch Wahlkreise neu beschrieben. Durch die Umverteilung von Wahlkreisen von Sachsen und Sachsen-Anhalt zu Baden-Württemberg und Nieder- sachsen mussten auch zahlreiche Wahlkreise neu nummeriert werden.
Danach verteilen sich die 299 Wahlkreise auf die 16 Länder wie folgt (Wahlkreisnummern in Klammern):
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Schleswig-Holstein (Wahlkreise 1 bis 11) |
11 |
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Mecklenburg-Vorpommern (Wahlkreise 12 bis 18) |
7 |
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Hamburg (Wahlkreise 19 bis 24) |
6 |
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Niedersachsen (Wahlkreise 25 bis 54) |
30 |
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Bremen (Wahlkreise 55 und 56) |
2 |
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Brandenburg (Wahlkreise 57 bis 66) |
10 |
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Sachsen-Anhalt (Wahlkreise 67 bis 75) |
9 |
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Berlin (Wahlkreise 76 bis 87) |
12 |
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Nordrhein-Westfalen (Wahlkreise 88 bis 151) |
64 |
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Sachsen (Wahlkreise 152 bis 167) |
16 |
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Hessen (Wahlkreise 168 bis 188) |
21 |
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Thüringen (Wahlkreise 189 bis 197) |
9 |
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Rheinland-Pfalz (Wahlkreise 198 bis 212) |
15 |
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Bayern (Wahlkreise 213 bis 257) |
45 |
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Baden-Württemberg ( Wahlkreise 258 bis 295) |
38 |
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Saarland (Wahlkreise 296 bis 299) |
4 |
Die „Karte der Wahlkreise für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag“ stellt die zur kommenden Bundestagswahl gültige Wahlkreiseinteilung dar. Aus der mehrfarbigen Karte sind die Nummern und Grenzen sämtlicher Wahlkreise mit ihrer Zusammensetzung aus Kreisen und kreisfreien Städten sowie gesondert die Wahlkreiseinteilung derjenigen Großstädte, die in mehrere Wahlkreise aufgeteilt sind, ersichtlich. Die Karte kann beim
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