Zur Durchführung des BWG hat das Bundesministerium des Innern auf Grund der Ermächtigung des § 52 BWG die BWO erlassen, die die Vorgaben des BWG konkretisiert.
Die BWO enthält insbesondere Regelungen über die Bestellung und die Tätigkeit der Wahlorgane, die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen und die Briefwahl.Bundeswahlordnung (BWO) (PDF, 211 KB)
Anhang zur Bundeswahlordnung, Anlagen (PDF, 549 KB)