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Die Abgeordneten der Völker der in der Gemeinschaft vereinigten Staaten
im Europäischen Parlament werden in allgemeiner unmittelbarer Wahl gewählt.

Artikel 190 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
 

Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union und die Europawahl als demokratischer Akt somit das den Bürgerinnen und Bürgern eigene Instrument zur unmittelbaren Einflussnahme auf die Unionspolitik.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl nach dem Verhältniswahlsystem für fünf Jahre gewählt. Ein einheitliches Wahlgesetz auf EU-Ebene besteht nicht. Die Volksvertreter werden daher in den 27 Mitgliedstaaten nach verschiedenen nationalen Verfahren gewählt.

In Deutschland werden die 99 Abgeordneten für das Europäische Parlament in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen.

Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden.

Jeder Wähler hat eine Stimme. 

©2013 Der Bundeswahlleiter