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Allgemeine Informationen zur Europawahl 2009

Diese Seite bietet folgende Informationen zur Europawahl 2009:

 

Repräsentative Wahlstatistik zur Europawahl 2009

Bei der siebten Wahl zum Europäischen Parlament am 7. Juni 2009 wurde – wie bei den bisherigen Europawahlen auch – die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Dabei wurden in gut 2.900 zufällig ausgewählten Wahlbezirken die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Alter, Geschlecht und Bundesländern ermittelt. Das Wahlgeheimnis der einzelnen Wählerinnen und Wähler war auch in diesen Wahlbezirken gewährleistet. Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für die Europawahl 2009 finden Sie auf dieser Seite.

Nähere Informationen zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bei der Europawahl 2009 finden Sie in diesem Faltblatt.

 

Wahlrecht für Unionsbürger in Deutschland

Wenn Sie Unionsbürger sind, also Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, können Sie Ihr Wahlrecht auch in Deutschland ausüben und die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament wählen.

Anträge und Merkblätter zum Download erhalten Sie unter „Service für Unionsbürger“ auf nebenstehender Navigationsleiste.

Informationen in 21 Amtssprachen der EU finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern.

 

Nachfolgend eine Übersicht der in Deutschland lebenden, wahlberechtigten EU-Bürger nach Staatsangehörigkeiten am 31.12.2008:

Staatsangehörigkeit Wahlberechtigte Staatsangehörigkeit Wahlberechtigte
Belgien  21.038     Niederlande  119.933    
Bulgarien  49.949     Österreich  166.388    
Dänemark  17.553     Polen  361.192    
Estland  3.554     Portugal  99.569    
Finnland  12.341     Rumänien  86.851    
Frankreich  99.292     Schweden  15.661    
Griechenland  252.589     Slowakei  22.410    
Irland  9.552     Slowenien  19.584    
Italien  459.917     Spanien  99.048    
Lettland  8.842     Tschechien  31.500    
Litauen  17.637     Ungarn  57.107    
Luxemburg  9.859     Vereinigtes Königreich  90.883    
Malta  402     Zypern  837    

Quelle: Statistisches Bundesamt, Auswertung des Ausländerzentralregisters mit Stand vom 31.12.2008

 

Sitzverteilung im Europäischen Parlament vor und nach der Europawahl 2009

Bis zur Europawahl 2009 war Deutschland - wie seit 1990 - mit 99 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten. Dies ergab sich aus dem Vertrag von Nizza, der am 26. Februar 2001 unterzeichnet worden und am 1. Februar 2003 in Kraft getreten war. Zu den 2004 gewählten 732 Abgeordneten des Europäischen Parlaments kamen nach dem Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens am 1. Januar 2007 weitere 53 Abgeordnete hinzu, so dass sich die Sitzzahl auf insgesamt 785 erhöhte. Der EU- und der EG-Vertrag in der Fassung von Nizza enthielten die grundlegenden Vorschriften zum Europäischen Parlament und zur Unionsbürgerschaft, die zur aktiven und passiven Teilnahme an der Europawahl berechtigt.

Vertrag von Nizza, konsolidierte Fassung – Auszug (PDF, 143 KB)

Diese Verträge sollten zunächst noch vor der Europawahl 2009 durch den Vertrag von Lissabon abgelöst werden, der am 13. Dezember 2007 unterzeichnet worden war. Danach hätte Deutschland nur 96 Abgeordnete für das Europäische Parlament gewählt. Da der Ratifizierungsprozess in den Mitgliedstaaten jedoch erst nach der Europawahl 2009 abgeschlossen wurde, galt für die Europawahl 2009 eine veränderte Sitzverteilung auf die Mitgliedstaaten mit Reduzierung der Gesamtanzahl auf 736 Sitze, nach der Deutschland zunächst weiter durch 99 Abgeordnete vertreten ist.

Land Sitze
2004 - 2009 
Sitze
nach der Wahl 2009
gemäß dem Vertrag von Nizza
Veränderung
gegenüber
2004 - 2009
Sitze
nach der Wahl 2009
gemäß dem Vertrag von Lissabon
Veränderung
gegenüber
2004 - 2009
Belgien   24 22 -2 22 -2
Bulgarien 18 17 -1 18 0
Dänemark   14 13 -1 13 -1
Deutschland  99 99 0 96 -3
Estland  6 6 0 6 0
Finnland  14 13 -1 13 -1
Frankreich  78 72 -6 74 -4
Griechenland  24 22 -2 22 -2
Irland 13 12 -1 12 -1
Italien 78 72 -6 73 -5
Lettland 9 8 -1 9 0
Litauen 13 12 -1 12 -1
Luxemburg 6 6 0 6 0
Malta 5 5 0 6 +1
Niederlande 27 25 -2 26 -1
Österreich 18 17 -1 19 +1
Polen 54 50 -4 51 -3
Portugal 24 22 -2 22 -2
Rumänien 35 33 -2 33 -2
Schweden 19 18 -1 20 +1
Slowakei 14 13 -1 13 -1
Slowenien 7 7 0 8 +1
Spanien 54 50 -4 54 0
Tschechische Republik 24 22 -2 22 -2
Ungarn 24 22 -2 22 -2
Vereinigtes Königreich 78 72 -6 73 -5
Zypern 6 6 0 6 0
Summe 785 736 -49 751 -34

Inzwischen ist der Vertrag von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten. Aus zwölf der insgesamt 27 Mitgliedstaaten dürfen daher nun weitere 18 Abgeordnete in das Europäische Parlament nachrücken, dessen Sitzanzahl sich damit auf 754 erhöht. Nach dem Vertrag von Lissabon verliert Deutschland als einziger Mitgliedstaat drei Sitze. Diese Regelung gilt jedoch erst nach der nächsten Europawahl 2013, so dass Deutschland die ganze Wahlperiode hindurch mit 99 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten ist.

 

Der Wahltermin für die Europawahl 2009

 Am 10. Dezember 2008 hat das Bundeskabinett den 7. Juni 2009 als Wahltag bestimmt.

Der Zeitraum, in dem eine Europawahl stattfinden muss, bestimmt sich zunächst durch die Wahlperiode und genauer durch den gesetzlich festgelegten Zeitraum.

Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt. Etwa ein halbes Jahr vor der Wahl bestimmt die Bundesregierung (§ 7 Europawahlgesetz) den genauen Wahltermin im Rahmen einer vom Rat der Europäischen Union (Art. 10 und 11 Beschluss und Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments vom 20. September 1976, sog. Direktwahlakt) festgelegten Zeitspanne.

Die Zeitspanne erstreckt sich grundsätzlich in einem für alle Mitgliedstaaten gleichen Zeitraum von Donnerstag bis Sonntag, um zu gewährleisten, dass die verschiedenen Wahltraditionen in den Mitgliedstaaten beibehalten werden können. In den meisten Mitgliedstaaten wird wie in Deutschland an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag  gewählt, in Großbritannien und den Niederlanden werden die Wahllokale aber zum Beispiel donnerstags geöffnet.

KalenderDer Wahlzeitraum soll in einem der ersten Europawahl von 1979 entsprechenden Zeitraum im letzten Jahr der Wahlperiode liegen (Art. 11 Abs. 2 Satz 1 des Direktwahlakts). Der Zeitraum der ersten Europawahl lag zwischen dem 7. und 10. Juni 1979. Ein Blick auf den Kalender des Monats Juni 2009 führt zu dem Ergebnis, dass für den Wahlzeitraum von Donnerstag bis Sonntag nur die Zeit zwischen dem 4. und 7. Juni in Frage käme, damit zumindest einer der Wahltage in den Mitgliedstaaten innerhalb des oben genannten Zeitraums liegt.     

Bisherige WahltermineSofern es sich jedoch als unmöglich erweisen sollte, die Wahlen während dieses Zeitraums abzuhalten, ist es nach Anhörung des Europäischen Parlaments möglich, den Wahlzeitraum durch einen einstimmigen Beschluss des Rates zu verlegen (Art. 11 Abs. 2 Satz 2 des Direktwahlakts).  Ein solcher Beschluss soll mindestens ein Jahr vor Ablauf der Wahlperiode gefasst werden, dies würde für die nächste anstehende Europawahl Mitte 2008 bedeuten. Ein neuer Wahlzeitraum darf höchstens zwei Monate vor und einen Monat nach dem ursprünglichen Termin liegen. Bisher gab es lediglich zwei solcher Beschlüsse, nämlich einen für die zweite und einen für die dritte Europawahl, durch die der Wahlzeitraum jeweils um eine Woche nach hinten verlegt wurde. 
     
Am 4. Juni 2008 hat der Rat der Europäischen Union zur Kenntnis genommen, dass - in Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Direktwahlakts - die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament gemäß Art. 11 Abs. 2 Satz 1 des Direktwahlakts, d.h. vom 4. bis 7. Juni 2009 stattfinden werden. Gemäß § 7 Europawahlgesetz bestimmt im Anschluss daran die Bundesregierung den Wahltag, der nach § 4 Europawahlgesetz i.V.m. § 16 Satz 2 Bundeswahlgesetz ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein muss.

Von dem konkreten Wahltermin unabhängig dürfen die Wahlen der Vertreter für die Vertreterversammlungen nicht früher als 12 Monate, die Wahlen der Bewerber selbst nicht früher als neun Monate vor Beginn des Jahres durchgeführt werden, in dem die Wahl des Europäischen Parlamentes ansteht (§ 10 Abs. 3 Satz 4 Europawahlgesetz). Bezogen auf die kommende Europawahl kann also frühestens ab dem 1. Januar 2008 mit den innerparteilichen Wahlen der Vertreter für die Vertreterversammlungen und ab 1. April 2008 mit den Wahlen der Bewerber begonnen werden.

Die Listen für ein Bundesland sind beim jeweiligen Landeswahlleiter spätestens am 66. Tage, gemeinsame Listen für alle Länder sind dem Bundeswahlleiter spätestens am 68. Tage vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich einzureichen (§ 11 Abs. 1 Europawahlgesetz). Wann dies genau der Fall ist, steht somit erst dann fest, wenn letztendlich der Wahltermin festgelegt worden ist.

 

©2010 Der Bundeswahlleiter