Ausfüllhinweise und Antrag für Auslandsdeutsche
Achtung!
Die nachfolgenden Ausführungen dienen nur Ihrer Information. Ein Ausfüllen und Versenden des Antrags ist nicht mehr möglich, da die Frist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis abgelaufen ist.
Ausfüllhinweise zum
Antrag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl am 7. Juni 2009 in elektronischer Form.
Das Antragsformular besteht aus
- Erstausfertigung (von Ihnen auszufüllen)
- Zweitausfertigung (wird automatisch wie die Erstausfertigung ausgefüllt)
- Rückseite der Erstausfertigung (von der Gemeindebehörde auszufüllen)
- Rückseite der Zweitausfertigung (von der Gemeindebehörde auszufüllen).
- Bitte füllen Sie nur die erste Seite der Erstausfertigung des Antrages unter Beachtung des Merkblattes zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und zu der Versicherung an Eides statt bis auf die Unterschrift vollständig aus. Ihre Angaben in der Erstausfertigung werden automatisch in die Zweitausfertigung übernommen. Die Rückseite der Erst- und Zweitausfertigung werden nach Eingang Ihres Antrages von der Gemeindebehörde ausgefüllt.
Soweit das für die Beantwortung jeweils vorgesehene Feld ausnahmsweise nicht ausreichen sollte, wird gebeten, nach Ausdruck des Vordruckes gleichlautende handschriftliche Ergänzungen auf dem Papierausdruck der Erst- und Zweitausfertigung (bitte in Druckbuchstaben) vorzunehmen.
Soweit Sie gebeten werden, das Zutreffende anzuklicken (z.B. unter Nr. 6 bei Personalausweis Reisepass), kann das Ankreuzen entweder per „Mausklick“ oder mit der „Entertaste“ erfolgen.
Bitte achten Sie darauf, dass die Schreibweise Ihres Namens im Antrag der Eintragung in Ihrem Personalausweis entspricht (z.B. bei den Buchstaben ß oder ss, ü oder ue).
- Nachdem Sie die erste Seite der Erstausfertigung ausgefüllt haben, drucken Sie bitte das gesamte Antragsformular (bestehend aus Vorder- und Rückseite der Erst- und Zweitausfertigung – also 4 Blätter –) aus und unterschreiben Erst- und Zweitausfertigung. Ggf. sind Erst- und Zweitausfertigung durch die Hilfsperson (siehe unter Nr. 14 des Merkblatts) zu unterschreiben.
- Wenn Sie den Antrag handschriftlich ausfüllen möchten, können Sie das Antragsformular ausdrucken und Ihre Eintragungen (bitte in Druckschrift) nebst den erforderlichen Unterschriften auf den Vorderseiten der Erst- und Zweitausfertigung des Formulars vornehmen. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Vorderseiten sowohl der Erst- als auch der Zweitausfertigung gesondert auszufüllen sind.
- Der ausgefüllte Antrag ist vollständig (4 Blätter) an die Gemeindebehörde der letzten – gemeldeten – Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Postwege zu übersenden. Bestanden früher gleichzeitig mehrere Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland, ist der Antrag bei der Gemeindebehörde der letzten Hauptwohnung einzureichen. Um die Anschrift der zuständigen Gemeindebehörde herauszufinden, steht Ihnen hier eine Online-Suchhilfe im Gemeindeverzeichnis zur Verfügung. Der vollständige Antrag (bestehend aus 4 Blättern) muss bis spätestens
17. Mai 2009
beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein, damit Sie in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeindebehörde eingetragen werden können. Da der Antrag eigenhändig unterschrieben sein muss, genügt hierfür eine Übermittlung per E-Mail oder Telefax nicht.
Dem Bundeswahlleiter zugeleitete Anträge führen nicht zur Eintragung in ein Wählerverzeichnis.
Antrag und Merkblatt zum Download
Antrag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl am 7. Juni 2009 (Anlage 2), (PDF, 311 KB)
Bitte Beachten: Kein Versand mehr möglich, da die Frist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis abgelaufen ist.
©2009 Der Bundeswahlleiter