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Roderich Egeler
Präsident des Statistischen Bundesamtes

Pressemitteilung 29. Mai 2009


Auch ohne Wahlbenachrichtigung zur Wahlurne
 

Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtung verlegt oder verloren haben, dennoch bei der Europawahl am 7. Juni 2009 wählen können. Voraussetzung ist, dass sie im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Das zuständige Wahllokal kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahllokal müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen.


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