
Auch ohne Wahlbenachrichtigung zur Wahlurne
Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtung verlegt oder verloren haben, dennoch bei der Europawahl am 7. Juni 2009 wählen können. Voraussetzung ist, dass sie im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Das zuständige Wahllokal kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahllokal müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen.
Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn
Telefon: 0611 75-2317
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de