
Repräsentative Wahlstatistik zur Europawahl 2009
Der Bundeswahlleiter teilt mit, dass – wie bei den bisherigen Europawahlen auch – bei der siebten Wahl zum Europäischen Parlament am 7. Juni 2009 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird. Dabei werden in gut 2900 zufällig ausgewählten Wahlbezirken die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Alter, Geschlecht und Bundesländern ermittelt. Das Wahlgeheimnis der einzelnen Wählerinnen und Wähler ist auch in diesen Wahlbezirken gewährleistet. Erste Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für die Europawahl 2009 werden im August 2009 vorliegen.
Mit Hilfe der repräsentativen Wahlstatistik können bei Europa- und Bundestagswahlen das Wahlverhalten von Männern und Frauen, altersspezifische Unterschiede sowie die Struktur der Wähler- und Nichtwähler im Bundesgebiet und in den einzelnen Bundesländern analysiert werden. An den Ergebnissen der repräsentativen Wahlstatistik besteht ein erhebliches öffentliches Interesse, weil nur auf diese Weise ein zuverlässiges Bild der politischen Partizipation verschiedener Bevölkerungsgruppen in Deutschland gewonnen werden kann.
Die repräsentative Wahlstatistik wird - wie der Name sagt - bei der bevorstehenden Europawahl nicht in allen Wahlbezirken durchgeführt. Vielmehr werden aus den rund 80000 Urnenwahlbezirken knapp 2600 und aus den rund 10000 Briefwahlbezirken knapp 350 Wahlbezirke als Stichprobe mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Verfahrens zufällig ausgewählt. In diesen Wahlbezirken werden Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und fünf Altersgruppen verwendet. Außerdem werden zur Ermittlung der Wahlbeteiligung aus dem Wählerverzeichnis Wahlberechtigte und Wähler nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgewertet.
Das Wahlgeheimnis ist durch die Vorkehrungen des Wahlstatistikgesetzes gewährleistet: So enthalten die Stimmzettel keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich einen anonymen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppe. Die Auszählung der Stimmzettel und die Auswertung der Wählerverzeichnisse sind organisatorisch strikt getrennt. Außerdem müssen die ausgewählten Wahlbezirke bei der letzten Europawahl 2004 mindestens 400 Wahlberechtigte (Urnenwahlbezirke) beziehungsweise Wähler (Briefwahlbezirke) umfasst haben. Schließlich dürfen keine Ergebnisse für einzelne Stichprobenwahlbezirke veröffentlicht werden.
Nähere Informationen zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bei der Europawahl 2009 finden Sie hier.
Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn,
Telefon: 0611/ 75-2317,
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de