Nachdem der Tag der Europawahl durch die Bundesregierung bestimmt wurde, hat der Bundeswahlleiter gemäß § 19 Absatz 3 Europawahlordnung öffentlich bekannt zu machen
Dies ist geschehen in der nachfolgenden Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 vom 6. Januar 2009.
Bekanntmachung für Unionsbürger zur Europawahl am 7. Juni 2009 (PDF, 14 KB)
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