Ausfüllhinweise zum
zur Europawahl am 7. Juni 2009 in elektronischer Form.
Die Antragsformulare bestehen aus
Soweit das für die Beantwortung jeweils vorgesehene Feld ausnahmsweise nicht ausreichen sollte, wird gebeten, nach Ausdruck des Vordruckes gleichlautende handschriftliche Ergänzungen auf dem Papierausdruck (bitte in Druckbuchstaben) vorzunehmen.
Soweit Sie gebeten werden, das Zutreffende anzuklicken (z.B. unter Nr. 4 bei Personalausweis Reisepass), kann das Ankreuzen entweder per „Mausklick“ oder mit der „Entertaste“ erfolgen.
Bitte achten Sie darauf, dass die Schreibweise Ihres Namens im Antrag der Eintragung in Ihrem Personalausweis entspricht (z.B. bei den Buchstaben ß oder ss, ü oder ue).
17. Mai 2009
beim zuständigen Wahlamt (bei mehreren Wohnsitzen das Wahlamt des Hauptwohnsitzes) eingegangen sein. Da der Antrag eigenhändig unterschrieben sein muss, genügt hierfür eine Übermittlung per E-Mail oder Telefax nicht.
Dem Bundeswahlleiter zugeleitete Anträge führen weder zur Eintragung in ein Wählerverzeichnis, noch zu einer Streichung aus einem Wählerverzeichnis.
Die für die nächste Europawahl gültigen Anträge: "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger" (Anlage 2A zur Europawahlordnung) und "Antrag für Unionsbürger, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden" (Anlage 2C zur Europawahlordnung) stehen derzeit noch nicht zur Verfügung. Sie werden alsbald nach Bekanntgabe der maßgeblichen wahlrechtlichen Bestimmungen – ca. 6 Monate vor der Wahl – hier eingestellt werden.
Die für die Europawahl 2009 gültigen Anlagen 2A und 2C finden Sie zu Ihrer Information im Anhang mit den Anlagen zur Europawahlordnung.