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Ausfüllhinweise und Anträge für Unionsbürger

Ausfüllhinweise zum

  1. Antrag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger (Anlage 2A EuWO)
  2. Antrag für Unionsbürger, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden (Anlage 2C EuWO)

zur Europawahl am 7. Juni 2009 in elektronischer Form.

Die Antragsformulare bestehen aus

  1. dem Antragsvordruck (von Ihnen auszufüllen)
  2. der Rückseite (von der Gemeindebehörde auszufüllen)
  3. dem jeweiligen Merkblatt (gesonderte Downloads).

 

  1. Bitte füllen Sie den zutreffenden Antrag unter Beachtung des jeweiligen Merkblattes (entweder Anlage 2A oder Anlage 2C) bis auf die Unterschrift vollständig aus. Die Rückseite wird nach Eingang Ihres Antrages von der Gemeindebehörde ausgefüllt.

Soweit das für die Beantwortung jeweils vorgesehene Feld ausnahmsweise nicht ausreichen sollte, wird gebeten, nach Ausdruck des Vordruckes gleichlautende handschriftliche Ergänzungen auf dem Papierausdruck (bitte in Druckbuchstaben) vorzunehmen.

Soweit Sie gebeten werden, das Zutreffende anzuklicken (z.B. unter Nr. 4 bei    Personalausweis  Reisepass), kann das Ankreuzen entweder per „Mausklick“ oder mit der „Entertaste“ erfolgen.

Bitte achten Sie darauf, dass die Schreibweise Ihres Namens im Antrag der Eintragung in Ihrem Personalausweis entspricht (z.B. bei den Buchstaben ß oder ss, ü oder ue).

  1. Nachdem Sie die erste Seite des Vordruckes ausgefüllt haben, drucken Sie bitte das gesamte Antragsformular (bestehend aus Vorder- und Rückseite – also 2 Blätter –) aus und unterschreiben den Antragsvordruck. Ggf. ist das Antragsformular Anlage 2A durch die Hilfsperson (siehe unter Nr. 16 des Merkblatts) zu unterschreiben.
  1. Wenn Sie den Antrag handschriftlich ausfüllen möchten, können Sie das jeweilige Antragsformular ausdrucken und Ihre Eintragungen (bitte in Druckschrift) nebst der erforderlichen Unterschrift auf der Vorderseite des Vordruckes vornehmen.
  1. Das vollständig ausgefüllte Antragsformular (2 Blätter) muss bis spätestens

17. Mai 2009

beim zuständigen Wahlamt (bei mehreren Wohnsitzen das Wahlamt des Hauptwohnsitzes) eingegangen sein. Da der Antrag eigenhändig unterschrieben sein muss, genügt hierfür eine Übermittlung per E-Mail oder Telefax nicht.

Dem Bundeswahlleiter zugeleitete Anträge führen weder zur Eintragung in ein Wählerverzeichnis, noch zu einer Streichung aus einem Wählerverzeichnis.


Anträge und Merkblätter zum Download

Die für die nächste Europawahl gültigen Anträge: "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger" (Anlage 2A zur Europawahlordnung) und "Antrag für Unionsbürger, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden" (Anlage 2C zur Europawahlordnung) stehen derzeit noch nicht zur Verfügung. Sie werden alsbald nach Bekanntgabe der maßgeblichen wahlrechtlichen Bestimmungen – ca. 6 Monate vor der Wahl – hier eingestellt werden.

Die für die Europawahl 2009 gültigen Anlagen 2A und 2C finden Sie zu Ihrer Information im Anhang mit den Anlagen zur Europawahlordnung

©2011 Der Bundeswahlleiter