Hier finden Sie die Mitteilung über die Eintragung in das Wählerverzeichnis für Wahlen zum Europäischen Parlament von Unionsbürgern, die in einem Mitgliedstaat wohnen, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen
(Artikel 13 der Richtlinie 93/109/EG des Rates), Anlage 2B (zu § 17a Abs. 5 EuWO).
Der für die nächste Europawahl gültige Vordruck – Anlage 2B zur Europawahlordnung – steht derzeit noch nicht zur Verfügung. Er wird alsbald nach Bekanntgabe der maßgeblichen wahlrechtlichen Bestimmungen – ca. 6 Monate vor der Wahl – hier eingestellt werden.