Der Direktwahlakt vom 20. September 1976 enthält für alle Mitgliedstaaten verbindliche Vorschriften für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament, unter anderem zur Wahlperiode, zur Rechtsstellung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments und zum Wahltermin.
Durch das "Gesetz zu dem Beschluss und Akt des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten der Versammlung" vom 4. August 1977 hat die Bundesrepublik Deutschland dem Direktwahlakt zugestimmt.
Direktwahlakt (PDF, 72 KB)
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