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EU-Verträge

Vertrag von Lissabon – Neufassung der EU-Verträge

Der Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 ist am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten. Danach wird die Europäische Union nun durch zwei Verträge maßgeblich bestimmt:

• Vertrag über die Europäische Union (EUV) – Auszug (PDF, 95 KB)
• Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) – Auszug (PDF, 84 KB)

Das Europäische Parlament hat mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon weitere Kompetenzen hinzugewonnen, zudem ändert sich die Sitzverteilung (s. unten).


Vertrag von Nizza – Fassung der EU- und EG-Verträge bei der Europawahl 2009

Bis zum Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon bildeten drei sogenannte Gründungsverträge das Fundament der Europäischen Union:

• der Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag, EUV)
• der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag, EGV)
• der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag)

Der EG-Vertrag war hervorgegangen aus dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag), der am 25. März 1957 gemeinsam mit dem Euratom-Vertrag von den sechs Gründungsstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Rom unterzeichnet worden war. Der EWG-Vertrag und der Euratom-Vertrag sind deshalb bekannt als „Römische Verträge“. Der EU-Vertrag und der EG-Vertrag enthielten die wichtigsten Grundlagen für das Europäische Parlament. Der Euratom-Vertrag spielte demgegenüber zuletzt eine untergeordnete Rolle und wird nunmehr nach dem Vertrag von Lissabon als Protokoll weitergeführt.

Die Europäische Union wurde am 7. Februar 1992 durch Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht gegründet. Damit wurde gleichzeitig der EWG-Vertrag in EG-Vertrag umbenannt und neu nummeriert. Beide Verträge wurden durch den Vertrag von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 geändert und galten bei der Europawahl 2009 in der Fassung des Vertrags von Nizza. Dieser war am 26. Februar 2001 unterzeichnet worden und am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Der EU- und der EG-Vertrag in der Fassung von Nizza enthielten die grundlegenden Vorschriften zum Europäischen Parlament und zur Unionsbürgerschaft, die zur aktiven und passiven Teilnahme an der Europawahl berechtigt. 

Vertrag von Nizza, konsolidierte Fassung – Auszug (PDF, 143 KB)

Durch den Vertrag von Lissabon wurden diese Verträge abgelöst. Dabei wurden der EU-Vertrag und der EG-Vertrag überarbeitet und neu nummeriert. Der EG-Vertrag wurde zudem umbenannt in „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ (AEUV).


Sitzverteilung im Europäischen Parlament

Nach der Europawahl 2009 ist Deutschland wie zuvor seit 1990 mit 99 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten. Nach dem Vertrag von Lissabon darf Deutschland nur noch 96 Abgeordnete in das Europäische Parlament entsenden. Damit ist Deutschland das einzige Land, das gegenüber der Sitzverteilung nach der Europawahl 2009 Sitze verliert. Dies gilt jedoch erst ab der nächsten Europawahl 2014. Bis dahin sitzen weiterhin 99 Abgeordnete für Deutschland im Europäischen Parlament. Für zwölf Mitgliedstaaten durften dagegen bereits nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon insgesamt 18 Abgeordnete in das Europäische Parlament nachrücken. Insgesamt erhöht sich dadurch die Zahl der Sitze von 736 nach der Europawahl 2009 auf nunmehr 754.

Land Sitze nach der Europawahl 2009 Sitze nach Inkrafttreten
des Vertrages von Lissabon
(Dez. 2009 - 2014)
Veränderung

Sitze nach der Europawahl 2014

Belgien   22 22 0 22
Bulgarien 17 18 +1 18
Dänemark   13 13 0 13
Deutschland  99 99 0 96
Estland  6 6 0 6
Finnland  13 13 0 13
Frankreich  72 74 +2 74
Griechenland  22 22 0 22
Irland 12 12 0 12
Italien 72 73 +1 73
Lettland 8 9 +1 9
Litauen 12 12 0 12
Luxemburg 6 6 0 6
Malta 5 6 +1 6
Niederlande 25 26 +1 26
Österreich 17 19 +2 19
Polen 50 51 +1 51
Portugal 22 22 0 22
Rumänien 33 33 0 33
Schweden 18 20 +2 20
Slowakei 13 13 0 13
Slowenien 7 8 +1 8
Spanien 50 54 +4 54
Tschechische Republik 22 22 0 22
Ungarn 22 22 0 22
Vereinigtes Königreich 72 73 +1 73
Zypern 6 6 0 6
Summe 736 754 +18 751

 

 


 

 

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