Das Europaabgeordnetengesetz regelt die Rechtsverhältnisse der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments und enthält besondere Regelungen zur Mandatsbewerbung und -ausübung, zur Unvereinbarkeit mit anderen Ämtern und Mandaten sowie zu Leistungen an Mitglieder und ehemalige Mitglieder des Europäischen Parlaments.
Europaabgeordnetengesetz (EuAbgG) (PDF, 78KB)