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Europaabgeordnetengesetz (EuAbgG)

Das Europaabgeordnetengesetz regelt die Rechtsverhältnisse der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments und enthält besondere Regelungen zur Mandatsbewerbung und -ausübung, zur Unvereinbarkeit mit anderen Ämtern und Mandaten sowie zu Leistungen an Mitglieder und ehemalige Mitglieder des Europäischen Parlaments.

Europaabgeordnetengesetz (EuAbgG) (PDF, 78KB)

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