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Europawahlordnung (EuWO)

Zur Durchführung des EuWG hat das Bundesministerium des Innern auf Grund der Ermächtigung des § 25 Abs. 2  EuWG die EuWO erlassen, die die Vorgaben des EuWG konkretisiert. Die EuWO enthält insbesondere Regelungen über die Bestellung und die Tätigkeit der Wahlorgane, die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen und die Briefwahl.

Europawahlordnung (EuWO) (PDF, 218 KB)

Anhang zur Europawahlordnung, Anlagen (PDF, 2.791 KB) 

©2009 Der Bundeswahlleiter