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Richtlinie 93/109/EG

Die Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 regelt die Modalitäten und Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen.

Die Regelungen wurden im Europawahlgesetz vom 16. Juni 1978 und in der Europawahlordnung vom 23. August 1978 für die Bundesrepublik Deutschland innerstaatlich umgesetzt. Erstmals waren Unionsbürger zur Wahl zum 4. Europäischen Parlament 1994 im Wohnsitzland wahlberechtigt.

Richtlinie 93/109/EG (PDF, 110KB)

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