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Wahlprüfungsgesetz (WPrüfG)

Diese Vorschrift regelt das Verfahren, in dem über die Gültigkeit der Wahlen zum Deutschen Bundestag entschieden wird. Für die Europawahl gelten die Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes mit einzelnen Ausnahmen nach § 26 Absatz 2 EuWG entsprechend.

Wahlprüfungsgesetz (WPrüfG) (PDF, 70KB)

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