Diese Vorschrift regelt das Verfahren, in dem über die Gültigkeit der Wahlen zum Deutschen Bundestag entschieden wird. Für die Europawahl gelten die Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes mit einzelnen Ausnahmen nach § 26 Absatz 2 EuWG entsprechend.
Wahlprüfungsgesetz (WPrüfG) (PDF, 70KB)