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Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse

bei Bundestagswahlen :
Sobald die Feststellungen abgeschlossen sind, machen
 

öffentlich bekannt.

Rechtsgrundlage
Bundestagswahl: §§ 41, 42 BWG, §§ 76 bis 79 BWO

bei Europawahlen :
Sobald die Feststellungen abgeschlossen sind, machen
 

öffentlich bekannt.

Rechtsgrundlage
Europawahl: § 72 EuWO



Stand: März 2008


Siehe auch: ©2012 Der Bundeswahlleiter