Bundeslisten sind Wahlvorschläge von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen, die bei Europawahlen eine gemeinsame Liste für alle Länder beim Bundeswahlleiter einreichen. Parteien, die nicht im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge im Wahlgebiet ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen hierbei 4 000 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten vorzulegen.
Rechtsgrundlage
Europawahl: §§ 8, 9 EuWG, § 32 EuWO
Stand: April 2008