In wahlrechtlichen Angelegenheiten ist das Bundesministerium des Innern oberste staatliche Wahlbehörde und parlamentarisch verantwortliche Stelle. Es beschränkt sich in der Regel koordinierend darauf, im Interesse einer einheitlichen Wahlvorbereitung und -durchführung den zuständigen Stellen seine Rechtsauffassung zu allgemeinen und grundsätzlichen Fragen der Gesetzesanwendung kund zu tun, technische Hinweise zu geben und auf offensichtliche Verstöße gegen Wahlrechtsvorschriften aufmerksam zu machen. Ein Weisungrecht im Sinne einer Rechtsaufsicht besitzt das Bundesministerium des Innern nicht.
Stand: Oktober 2011