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Bundestag

Der Bundestag besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl grundsätzlich auf 4 Jahre gewählt werden.
Er ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland und hat seinen Sitz in Berlin.
Der Bundestag ist der zentrale Ort demokratischer Diskussionen und Entscheidungen für alle Bürgerinnen und Bürger. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers, die Kontrolle der Bundesregierung und die Bewilligung des Staatshaushalts (Budgetrecht).
Weitere wichtige Befugnisse kommen hinzu. Dazu gehören vor allem:

Der Bundestag ist völlig unabhängig und frei in der Wahl seiner Gremien, insbesondere seines Präsidenten und dessen Stellvertreters.

Rechtsgrundlagen
Art. 38-48 GG


 
Stand: März 2008


Siehe auch: ©2012 Der Bundeswahlleiter