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Bundeswahlleiter

Der Bundeswahlleiter und sein Stellvertreter werden vom Bundesministerium des Innern auf unbestimmte Zeit ernannt. In Fortführung einer alten Tradition, die bis zu den Reichstagswahlen zurückreicht, wird regelmäßig der Präsident des Statistischen Bundesamtes mit den Aufgaben des Bundeswahlleiters betraut.
Bundeswahlleiter für Bundestagswahlen und für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland ist seit dem 1. August 2008 der Präsident des Statistischen Bundesamtes Roderich Egeler; Stellvertreter ist der Vizepräsident des Statistischen Bundesamtes Dieter Sarreither. Die Postanschrift der Dienststelle des Bundeswahlleiters lautet: 

Bundeswahlleiter
Statistisches Bundesamt
65180 Wiesbaden
Telefon: (0611) 751
Telefax: (0611) 72 40 00
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
Internet: www.bundeswahlleiter.de

  

Einen Aufsatz über die Aufgaben des Bundeswahlleiters finden Sie unter
http://www.bundeswahlleiter.de/de/ueber_uns/aufgaben/die_aufgaben_des_bwl.pdf

 

Rechtsgrundlagen
Bundestagswahl: §§ 8, 9 BWG, § 1 BWO
Europawahl: § 5 EuWG, § 1 EuWO



Stand: September 2011

©2012 Der Bundeswahlleiter