Der Bundeswahlleiter und sein Stellvertreter werden vom Bundesministerium des Innern auf
unbestimmte Zeit ernannt. In Fortführung einer alten Tradition, die bis zu den Reichstagswahlen
zurückreicht, wird regelmäßig der Präsident des Statistischen Bundesamtes mit den Aufgaben des
Bundeswahlleiters betraut.
Bundeswahlleiter für Bundestagswahlen und für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen
Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland ist seit dem 1. August 2008 der Präsident des
Statistischen Bundesamtes Roderich Egeler; Stellvertreter ist der Vizepräsident des Statistischen
Bundesamtes Dieter Sarreither. Die Postanschrift der Dienststelle des Bundeswahlleiters
lautet:
Bundeswahlleiter
Statistisches Bundesamt
65180 Wiesbaden
Telefon: (0611) 751
Telefax: (0611) 72 40 00
E-Mail:
bundeswahlleiter@destatis.de
Internet:
www.bundeswahlleiter.de
Einen Aufsatz über die Aufgaben des Bundeswahlleiters finden Sie unter
http://www.bundeswahlleiter.de/de/ueber_uns/aufgaben/die_aufgaben_des_bwl.pdf
Rechtsgrundlagen
Bundestagswahl: §§ 8, 9 BWG, § 1 BWO
Europawahl: § 5 EuWG, § 1 EuWO
Stand: September 2011