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Bundeswahlordnung (BWO)

Zur Durchführung des Bundeswahlgesetzes BWG hat das Bundesministerium des Innern gemäß § 52 BWG die Bundeswahlordnung erlassen, die die Vorgaben des BWG konkretisiert. Die BWO enthält Regelungen über die Bestellung und Tätigkeit der Wahlorgane, die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen und die Briefwahl. 

Sie ist in insgesamt sechs Abschnitte gegliedert: 

Außerdem enthält der Anhang zur BWO die Muster aller in der BWO genannten Formblätter, Vordrucke, Wahlvorschläge und Stimmzettel. 

Die Bundeswahlordnung finden Sie mit Anhang als pdf-Datei zum Download in unserem Internetangebot:
Bundeswahlordnung (BWO) (PDF, 211 KB)
Anhang zur Bundeswahlordnung (PDF, 549 KB)
Das entsprechende Bundesgesetzblatt kann von der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft bezogen werden. 

Die Anschrift lautet: 

Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H. 
Amsterdamer Str. 192 
50735 Köln 
Tel.: 0221/97668200
Fax: 0221/97668115 
E-Mail: vertrieb@bundesanzeiger.de



Stand: März 2008


Siehe auch: ©2012 Der Bundeswahlleiter