Nach Artikel 20 Abs. 1 GG ist die Bundesrepublik Deutschland eine Demokratie. In dieser
Staatsform geht alle Staatsgewalt von der Gesamtheit des Volkes aus.
Die Bundesrepublik Deutschland ist im Gegensatz zur direkten Demokratie, in der die
politischen Entscheidungen unmittelbar vom Volk (z.B. durch Volksabstimmungen) getroffen werden,
eine repräsentative Demokratie. Gesetzgebendes und regierungsbildendes Organ ist die
Volksvertretung (Parlament). Die demokratische Willensbildung bei den Wahlen zur Volksvertretung
wird wesentlich durch die politischen Parteien beeinflusst.
Der durch Abstimmung ermittelte Mehrheitswille gilt als Entscheidung der Gesamtheit. Es ist
nicht unbedingt allgemeine Zustimmung zu jeder einzelnen Entscheidung erforderlich.
Demokratien zeichnen sich u.a. aus durch
Rechtsgrundlagen
Art. 20 GG
Stand: Dezember 2010