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Demokratie

Nach Artikel 20 Abs. 1 GG ist die Bundesrepublik Deutschland eine Demokratie. In dieser Staatsform geht alle Staatsgewalt von der Gesamtheit des Volkes aus.

Die Bundesrepublik Deutschland ist im Gegensatz zur direkten Demokratie, in der die politischen Entscheidungen unmittelbar vom Volk (z.B. durch Volksabstimmungen) getroffen werden, eine repräsentative Demokratie. Gesetzgebendes und regierungsbildendes Organ ist die Volksvertretung (Parlament). Die demokratische Willensbildung bei den Wahlen zur Volksvertretung wird wesentlich durch die politischen Parteien beeinflusst.

Der durch Abstimmung ermittelte Mehrheitswille gilt als Entscheidung der Gesamtheit. Es ist nicht unbedingt allgemeine Zustimmung zu jeder einzelnen Entscheidung erforderlich.

Demokratien zeichnen sich u.a. aus durch

Rechtsgrundlagen
Art. 20 GG

Stand: Dezember 2010


Siehe auch: ©2012 Der Bundeswahlleiter