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Direktmandat

Ein Direktmandat ist der Wählerauftrag als Abgeordneter für den Bundestag, den derjenige Bewerber erhält, der die meisten Erststimmen in einem Wahlkreis auf sich vereint hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter zu ziehende Los. Hat eine Partei mindestens drei Direktmandate gewonnen, so nimmt sie auch dann an der Sitzverteilung über ihren Zweistimmenanteil teil, wenn sie weniger als fünf  Prozent der Zweitstimmen gewonnen hat.

Rechtsgrundlage:
Bundestagswahlen: § 5 BWG

Stand: September 2011


Siehe auch: ©2012 Der Bundeswahlleiter