Ein Direktmandat ist der Wählerauftrag als Abgeordneter für den Bundestag, den derjenige Bewerber erhält, der die meisten Erststimmen in einem Wahlkreis auf sich vereint hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter zu ziehende Los. Hat eine Partei mindestens drei Direktmandate gewonnen, so nimmt sie auch dann an der Sitzverteilung über ihren Zweistimmenanteil teil, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen gewonnen hat.
Rechtsgrundlage:
Bundestagswahlen: § 5 BWG
Stand: September 2011