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Erststimme

Die Erststimme wird bei Bundestagswahlen auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit ihr wird der Direktbewerber des Wahlkreises gewählt. Gewählt ist derjenige Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Es genügt somit die relative Stimmenmehrheit.

Über die Stärke der Parteien im Deutschen Bundestag bestimmen grundsätzlich nicht die Erststimmen, sondern die für die Landeslisten der Parteien insgesamt abgegebenen Zweitstimmen, denn die 598 Sitze im Deutschen Bundestag werden im Verhältnis dieser Zweitstimmen auf die Parteien verteilt. Die Erststimme hat ausnahmsweise dann Bedeutung für die Stärke der Parteien im Deutschen Bundestag, wenn

Ein Wahlkreisbewerber (Direktbewerber) kann - muss aber nicht - auch auf der entsprechenden Landesliste seiner Partei stehen. Ist ein solcher Bewerber bereits im Wahlkreis gewählt, dann bleibt er auf der Landesliste unberücksichtigt.

Für eine Partei, die zwar um Zweitstimmen wirbt, d.h. die eine Landesliste, aber keinen Direktbewerber (Wahlkreisbewerber) zur Wahl stellt, bleibt das entsprechende Feld auf der linken Stimmzettelhälfte leer. Wählergruppen bzw. Direktbewerber von Parteien, die keine Landesliste einreichen, sind auf dem Stimmzettel (linke Hälfte) im Anschluss an die Wahlkreisbewerber alphabetisch aufgeführt, jedoch unterhalb der zuletzt auf der rechten Stimmzettelhälfte abgedruckten Landesliste.

Bei Europawahlen gibt es keine Erst- und Zweitstimmen, sondern nur eine Stimme.

Rechtsgrundlage
Bundestagswahl: §§ 4, 5, 30 BWG, § 45 BWO


 
Stand: März 2008


Siehe auch: ©2012 Der Bundeswahlleiter