In der Bundesrepublik Deutschland gilt für die Wahl zum Europäischen Parlament das Gesetz über
die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
(Europawahlgesetz - EuWG). Es konkretisiert die Vorgaben des Direktwahlaktes für die Europawahlen
in der Bundesrepublik Deutschland. Hierzu enthält das EuWG insbesondere nähere Vorschriften über
das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht und die Wählbarkeit, die Wahlhandlung und die
Feststellung des Wahlergebnisses.
Das Europawahlgesetz regelt in drei Abschnitten Folgendes:
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Stand: März 2008