Zur Durchführung des Europawahlgesetzes (EuWG) hat das Bundesminsterium des Innern gemäß §
25 Abs. 2 EuWG die Europawahlordnung erlassen, die die Vorgaben des EuWG konkretisiert. Die EuWO
enthält u.a. Regelungen über die Bestellung und die Tätigkeit der Wahlorgane, die einzelnen
Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen und
die Briefwahl.
Sie ist in insgesamt sechs Abschnitte gegliedert:
Außerdem enthält die EuWO als Anlagen die Muster aller in der EuWO genannen
Formblätter, Vordrucke, Wahlvorschläge und Stimmzettel.
Die Europawahlordnung finden Sie als pdf-Datei zum Download in unserem
Internetangebot:
http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/rechtsgrundlagen/europawahlordnung.html
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werden.
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Stand: Oktober 2008