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Europawahlordnung (EuWO)

Zur Durchführung des Europawahlgesetzes (EuWG) hat das Bundesminsterium des Innern gemäß § 25 Abs. 2 EuWG die Europawahlordnung erlassen, die die Vorgaben des EuWG konkretisiert. Die EuWO enthält u.a. Regelungen über die Bestellung und die Tätigkeit der Wahlorgane, die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen und die Briefwahl.

Sie ist in insgesamt sechs Abschnitte gegliedert:
 

Außerdem enthält die EuWO als Anlagen die Muster aller in der EuWO genannen Formblätter, Vordrucke, Wahlvorschläge und Stimmzettel.

Die Europawahlordnung finden Sie als pdf-Datei zum Download in unserem Internetangebot:  http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/rechtsgrundlagen/europawahlordnung.html 

Das entsprechende Bundesgesetzblatt kann von der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft bezogen werden.

Die Anschrift lautet:
Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H.
Amsterdamer Str. 192
50735 Köln
Tel.:  0221/97668200
Fax.: 0221/97668115
E-Mail: vertrieb@bundesanzeiger.de

 

Stand: Oktober 2008 

 


Siehe auch: ©2012 Der Bundeswahlleiter