Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens 5 % der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen.
Schließen sich Mitglieder des Bundestages abweichend hiervon zusammen, bedarf die Anerkennung als Fraktion der Zustimmung des Bundestages.
Zur Bildung einer Fraktion im Europäischen Parlament sind mindestens 20 Europaabgeordnete aus mindestens fünf EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Jede Fraktion ist multinational und länderübergreifend.
Rechtsgrundlage
Bundestagswahl: § 10 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages; §§ 45 bis 54 AbgG
Europawahl: Art. 29 Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
Stand: März 2008