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Grundmandatsklausel

Bei Bundestagswahlen:

Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten der Parteien werden auch Parteien berücksichtigt, die nicht die 5%-Hürde (Sperrklausel) überwunden haben, aber in mindestens drei Wahlkreisen (bei der Bundestagswahl 1953 genügte noch ein Wahlkreis) einen Sitz errungen haben.
 
Die Grundmandatsklausel kam in der Vergangenheit bisher bei drei Bundestagswahlen zum Tragen:
 
Bundestagswahl 1953
Die Deutsche Partei (DP) erzielte lediglich 3,3% der gültigen Zweitstimmen, zog aber mit insgesamt 15 Abgeordneten in den Deutschen Bundestag ein, weil sie in 10 Wahlkreisen gewonnen hatte. Die Deutsche Zentrumspartei gewann 0,8% der gültigen Zweitstimmen und ein Direktmandat und zog mit insgesamt 3 Abgeordneten in das Parlament ein.
 
Bundestagswahl 1957
Bei der Bundestagswahl 1957 konnte die DP nur 3,4% der gültigen Zweitstimmen erreichen, sie erzielte jedoch 6 Direktmandate. Sie partizipierte daher an der Verteilung der Landeslistensitze und erhielt insgesamt 17 Abgeordnetensitze.
 
Bundestagswahl 1994
Die PDS gewann 4 Direktmandate und 4,4% der gültigen Zweitstimmen. Ihr wurden 26 Landeslistensitze zugeteilt.
 
Parteien, die weniger als drei Direktmandate gewinnen, werden nicht in die Verteilung der Landeslistensitze einbezogen: Bei der Bundestagswahl 2002 konnte die PDS 4,0% der gültigen Zweitstimmen auf sich vereinen. Mit dem Gewinn von zwei Wahlkreisen und damit zwei Sitzen im Deutschen Bundestag nahm sie aber nicht an der Verteilung der Landeslistensitze teil.
 
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 6 BWG
 
Bei Europawahlen:

Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen, jeder Wähler hat lediglich eine Stimme. Bisher wurden diejenigen Wahlvorschläge, auf die weniger als 5% der Stimmen im Bundesgebiet entfielen, bei der Sitzverteilung der deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament nicht berücksichtigt. Da das Bundesverfassungsgericht die der Sperrklausel zugrunde liegende Vorschrift des § 2 Abs. 7 Europawahlgesetz am 9. November 2011 für nichtig erklärt hat, wird die 5%-Hürde ab der Europawahl 2014 nicht mehr zum Tragen kommen.

Stand: Dezember 2011


Siehe auch: ©2012 Der Bundeswahlleiter