Hare/Niemeyer
Namensgeber für dieses Sitzzuteilungsverfahren sind der englische Jurist Thomas Hare (1806 –
1891) und der deutsche Mathematiker Horst Niemeyer (1931 – 2007). Hare entwickelte diese Methode in
der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. 1970 wurde es auf Vorschlag von Niemeyer für die Besetzung
der Ausschüsse und Gremien des Deutschen Bundestages beschlossen.
Bei den Wahlen vom 11. bis zum 16. Deutschen Bundestag von 1987 bis 2005 wurde die
Sitzzuteilung nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren vorgenommen, ebenso von 1969 bis 1980 die
Sitzverteilung in den Ausschüssen und Gremien des Deutschen Bundestages. Für die deutschen
Abgeordneten im Europaparlament wurde das Verfahren von der dritten bis zur sechsten Europawahl
1989 bis 2004 eingesetzt. Derzeit erfolgt in Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Sitzverteilung für die Landtage nach
Hare/Niemeyer.
Die einer Partei zuzuteilenden Sitze werden nach diesem Verfahren in zwei Schritten berechnet:
Zuerst wird jeweils die Anzahl der Zweitstimmen einer Partei mit der Gesamtanzahl der zu
vergebenden Sitze multipliziert und durch die Gesamtanzahl aller zu berücksichtigenden Zweitstimmen
geteilt. Im zweiten Schritt wird das Ergebnis aufgespalten in den ganzzahligen Anteil und den Rest.
Die ganzzahligen Anteile werden der jeweiligen Partei als Sitze zugeschrieben. Die übrigen Sitze
werden den Parteien in der Reihenfolge der Reste nach deren Größe zugewiesen. Diese Berechnung soll
an dem bereits oben verwendeten Rechenbeispiel mit denselben Stimmanzahlen gezeigt werden:
Formel:
Gesamtanzahl der Sitze x Zweitstimmenanzahl der Partei
= Sitzanzahl der Partei
Gesamtanzahl aller zu berücksichtigenden Zweitstimmen
Zuteilung von 8 Sitzen
|
Partei
|
Berechnung
|
Ergebnis mit Rest
|
Reihenfolge
der Reste
nach Größe
|
danach zuzuteilendeSitze
|
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Partei A |
8 x 10 000
17 500 |
=
4 ,57 |
3. |
4
|
|
Partei B |
8 x 6 000
17 500 |
=
2 ,74 |
1. |
2
+ 1
= 3 |
|
Partei C |
8 x 1 500
17 500 |
=
0 ,69 |
2. |
0
+ 1
= 1 |
An diesem Beispiel ist zu sehen, dass die kleinste Partei C im Gegensatz zu der Berechnung
nach d’Hondt nun einen Sitz erhält und die Benachteiligung kleinerer Parteien durch dieses
Sitzzuteilungsverfahren beseitigt wird.
Bei dem Verfahren nach Hare/Niemeyer treten jedoch einige Paradoxien auf, z.B. das sogenannte
Alabama-Paradoxon. Dabei kann eine Partei durch Erhöhung der Gesamtanzahl der zu vergebenden Sitze
bei gleicher Stimmenverteilung einen Sitz verlieren.
Stand: November 2010
Siehe auch:
©2012 Der Bundeswahlleiter