Bei indirekten Wahlen wählen die Wahlberechtigten sog. Wahlmänner/-frauen, die eine Zwischeninstanz bilden. Im Anschluss an diese Wahl formieren die Wahlmänner sich zu einem Gremium, das letztlich den zu wählenden Kandidaten bestimmt.
Diese Art der Wahl findet in Deutschland bei Bundestags- und Europawahlen keine Anwendung. Ein Beispiel für eine indirekte Wahl ist die Wahl des Präsidenten der USA.
Stand: September 2011