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Landeswahlausschuss

Der Landeswahlausschuss besteht aus dem Landeswahlleiter als Vorsitzendem und sechs Beisitzern. Die Mitglieder werden vom Landeswahlleiter berufen.
Der Landeswahlausschuss besteht auch nach der Hauptwahl, längstens bis zum Ablauf der Wahlperiode. Die Sitzungen des Landeswahlausschusses sind öffentlich. 

Der Landeswahlausschuss hat bei Bundestagswahlen u.a. folgende Aufgaben:  
 

Rechtsgrundlagen
Bundestagswahl: §§ 8-10, 25 - 28, 42 BWG; §§ 4, 5, 35, 40, 41, 77 BWO

Der Landeswahlausschuss hat bei Europawahlen u.a. folgende Aufgaben:

 

Rechtsgrundlagen

Europawahlen: §§ 5, 13 Abs. 4, 14, 18 Abs. 3 EuWG; § 4 EuWG i.V.m. mit §§ 9, 10 BWG; §§ 4,33, 34 70 EuWO

Stand: April 2010

©2012 Der Bundeswahlleiter