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Mandatsdauer

Die Mandatsdauer beginnt mit dem Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag bzw. im Europäischen Parlament und endet mit Ablauf der Wahlperiode. Der Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag bzw. im Europäischen Parlament tritt nach der abschließenden Feststellung des Ergebnisses für das Wahlgebiet durch den Bundeswahlausschuss mit der Eröffnung der ersten Sitzung des Deutschen Bundestages bzw. des Europäischen Parlaments nach der Wahl ein.

Rechtsgrundlagen
Bundestagswahl: § 45 BWG
Europawahl: § 21 EuWG

Stand: Dezember 2009


Siehe auch: ©2012 Der Bundeswahlleiter