Mehrheiten
Es gibt unterschiedliche Regelungen, mit welcher Mehrheit bei Wahlen und Abstimmungen eine
Entscheidung zustande kommt:
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Einfache Mehrheit:
Es genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
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Absolute Mehrheit:
Das Abstimmungsergebnis muss um mindestens eine Stimme über der Hälfte aller
Stimmberechtigten liegen.
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Einfache Zweidrittelmehrheit:
Es sind zwei Drittel der abgegebenen, also in der Abstimmung anwesenden Stimmen
notwendig.
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Absolute Zweidrittelmehrheit:
Zwei Drittel der Abstimmungsberechtigten bilden die absolute Zweidrittelmehrheit.
Stand: Dezember 2010
Siehe auch:
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