Mehrheitswahl
Relative Mehrheitswahl:
- Gewählt ist, wer die meisten Stimmen, also mehr Stimmen als irgendein anderer Bewerber, auf
sich vereinigt.
Absolute Mehrheitswahl:
- Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.
Stand: März 2008
Siehe auch:
©2012 Der Bundeswahlleiter