Nichtwähler sind Wahlberechtigte, die ihr Wahlrecht nicht in Anspruch nehmen, indem sie nicht
zur Wahl gehen und auch nicht per Briefwahl wählen.
Die Nichtwähler sind für die Sitzverteilung ebenso unerheblich wie die ungültigen Stimmen.
Die Zahl der Sitze einer Partei im Deutschen Bundestag richtet sich grundsätzlich nach den für die
Gesamtheit ihrer Landeslisten abgegebenen Zweitstimmen.
Im Gegensatz zu den ungültigen Stimmen werden die Nichtwähler bei der Berechnung der
Wahlbeteiligung nicht mit einbezogen.
Bei der Bundestagswahl 2009 lag die Wahlbeteiligung bei 70,8%; somit haben sich 29,2% der 62
168 489 Wahlberechtigten - das sind 18 162 914 Wahlberechtigte - nicht an der Wahl
beteiligt.
Stand: Dezember 2009