Sowohl bei Bundestagswahlen als auch bei Europawahlen haben die Wahllokale am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Rechtsgrundlagen:
Bundestagswahl: § 47 Abs. 1 BWO
Europawahl: § 40 Abs. 1 EuWO
Stand: September 2009
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